veröffentlicht am 7. Februar 2007 von Ansgar Bolle
Schon immer mußte geschäftliche Korrespondenz bestimmte Pflichtangaben enthalten. Mit Beginn des Jahres 2007 gilt das auch für geschäftliche E-Mails.
Durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG) ist nunmehr klargestellt, dass auch E-Mails u.U. als Geschäftsbriefe einzustufen sind.
Ausführliche Infos bei Ihrer IHK oder hier, hier und hier…
veröffentlicht am 20. Juli 2006 von Ansgar Bolle
multimediadesign.net gestaltet Internetangebote in der Regel barrierearm bzw. barrierefrei. Lesen Sie, was wir darunter verstehen…
Barrierefreies Internet - was ist das?
Wir wollen als erstes mit einem weit verbreiteten Irrtum aufräumen: Ein barrierefreies Internetangebot ist kein speziell für behinderte Menschen erstelltes Angebot. Das Ziel von sog. “barrierefreien Websites” ist es, die Inhalte unabhängig vom Ausgabegerät (Browser, PDA, Screenreader, Suchmaschinen etc.) zugänglich zu machen.
Grundsätzlich gilt:
- In einem barrierefreien Internetangebot sind alle Problempunkte entfernt, die den Zugang zu den Inhalten verhindern oder erschweren könnten.
- Ein barrierefreies Internetangebot ist kein zusätzliches Angebot, sondern präsentiert alle Inhalte sauber strukturiert (via XHTML).
- Inhalt und Gestaltung sind strikt voneinander getrennt.
Nicht jeder Mensch kann das Informationsangebot im Internet in vollem Umfang nutzen. Bestimmte Krankheiten bedingen Einschränkungen oder verlangen die Nutzung von Hilfsmitteln, die von vielen Internetseiten nicht berücksichtigt werden.
Die Berücksichtigung dieser Grundsätze hat allerdings zur Folge, das eben auch Nutzer, die bestimmten Einschränkungen unterliegen, auf alle Inhalte uneingeschränkt zugreifen können:
- ältere Menschen
- stark fehlsichtige oder blinde Menschen
- Personen, bei denen blinkende oder flackernde Inhalte Krampfanfälle auslösen können (z.B. Epileptiker)
Einhaltung von Webstandards
Das “World Wide Web Consortium” (W3C) hat Regeln entwickelt, die den Zugriff auf die Informationsfülle im Internet unabhängig von den verschiedenen Ausgabegeräten sicherstellen soll.
Wie wichtig dieses Anliegen ist. zeigt sich z.B. im sog. “Behindertengleichstellungsgesetz”, welches beispielsweise die Berücksichtigung der Barrierefreiheit für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes fordert.
Wir verzichten daher z. B. auf
- flackernde und blinkende Inhalte,
- Rahmenkonstruktionen (Frames),
- Tabellenstrukturen als Layoutelemente,
- in grafischen Elementen verborgene Textinformationen.
Entsprechend den W3C-Forderungen verwenden wir in barrierefreien bzw. barrierefreien Internetangeboten
- veränderbare Schriftgrößen (einstellbar über das Schriftmenue Ihres Browsers),
- ein Layout, welches Struktur und Inhalt voneinander trennt,
- durchgehend kommentierte Abbildungen und Links (diese werden dargestellt, wenn Sie mit dem Mauszeiger über einer Abbildung stehenbleiben),
- Tabellen nur zur Darstellung von tabellarischen Informationen.
veröffentlicht am 20. Mai 2006 von Ansgar Bolle
Eine Praxis- oder Ärzte-Homepage unterliegt besonderen gesetzlichen Bedingungen. Wir habeneine wenig im Internet recherchiert und Ihnen einige Fakten zusammengestellt, die Sie bei der Planung und Erstellung einer Praxis-Homepage unbedingt beachten müssen.
In einem Satz zusammengefasst: Berufskonform ist aufklärende Information, unzulässig ist berufswidrige Werbung.
Erlaubt sind sachlich zutreffende Informationen über die Berufstätigkeit, Angaben zur Person des Arztes, zu seinem Leistungsspektrum sowie Hinweise zur Praxisorganisation.
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